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Über Geld spricht man wohl!

Das Verhältnis der Deutschen zur Lohntransparenz ist – vorsichtig ausgedrückt – kompliziert.

Einerseits gehört es zum guten Ton, das Thema weitläufig zu meiden. „Über Geld spricht man nicht“, das gilt hierzulande nicht nur im Privaten, sondern auch im Beruf. Andererseits sorgt genau diese Verschwiegenheit aber auch allzu oft für Probleme. Wer eine sichere Entscheidung für oder gegen ein Job-Angebot treffen will, braucht schließlich auch eine klare Vorstellung von der Vergütung.

Der Trend geht zu klaren Ansagen

Für eine Indeed-Studie wurden über vier Jahre hinweg Stellenausschreibungen aus Frankreich, Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden ausgewertet. Das Ergebnis: Der Trend geht eindeutig zu größerer Lohntransparenz. Während in Großbritannien inzwischen 72 Prozent aller Stellenausschreibungen Angaben zum möglichen Gehalt enthalten, sind es in Deutschland allerdings nur 20 Prozent. Im internationalen Vergleich mag das auffallend wenig sein, aber ein Blick auf die Zahlen der Vorjahre zeigt, dass sich damit schon eine ganze Menge getan hat.

Noch im Jahr 2019 konnten Bewerber in Deutschland nur in zwei Prozent aller Stellenanzeigen etwas über ihre Verdienstmöglichkeiten erfahren. Heute macht immerhin jede fünfte Ausschreibung auch Angaben zum Gehalt, die über Beschreibungen wie „faire Vergütung“ und „attraktives Gehalt“ hinausreichen. Eine Trendwende, die langsam anläuft, in den kommenden Jahren aber nicht aufzuhalten sein wird, denn dank einer neuen EU-Verordnung wird ein gewisses Maß an Lohntransparenz bald fester Bestandteil des Bewerbungsprozesses.

Mehr Lohntransparenz für Bewerber

Am 6. Juni 2023 trat eine neue Richtlinie zur Lohntransparenz in Kraft, die Arbeitnehmern in allen EU-Staaten schon im Bewerbungsprozess den Rücken stärken soll. Wer zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, hat in Zukunft einen Anspruch auf Auskunft über das Einstiegsgehalt. Ähnliche Regelungen gibt es bereits in einigen Ländern – etwa in Österreich, wo Unternehmen seit 2012 dazu verpflichtet sind, in der Stellenausschreibung ein Mindestgehalt anzugeben.

Gemäß der neuen EU-Richtlinie zur Lohntransparenz müssen Unternehmen nun mindestens eine Gehaltsspanne angeben. Diese Information kann schon in der Stellenanzeige enthalten sein, muss Bewerbern aber spätestens dann bereitgestellt werden, wenn sie zum Vorstellungsgespräch eingeladen sind. Wie das in der Praxis funktionieren wird, steht aktuell aber noch nicht fest; für die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht haben die Mitgliedsstaaten bis 2026 Zeit.

💡 Über den Text: Dieser Artikel wurde erstmals im Top Arbeitgeber Magazin 2023 veröffentlicht.

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