Im April 2024 trat das Cannabis-Gesetz in Kraft. Seitdem ist es in Deutschland – unter bestimmten Bedingungen – straffrei möglich, Cannabis anzubauen, zu kaufen und zu konsumieren. Aber was gilt nun eigentlich im Arbeitsalltag? Ist ein Joint am Arbeitsplatz tatsächlich auch erlaubt? Ein Blick auf den rechtlichen Rahmen zeigt: Kommt ganz drauf an!
🔹 Verbotszonen im Arbeitsalltag🔹
Grundsätzlich gilt: Solange es keine gegenteiligen Regelungen gibt, dürfen Arbeitnehmer auch im Arbeitsalltag die gesetzlich zulässigen Mengen an Cannabis bei sich tragen. Ob und wo Cannabis konsumiert werden darf, steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt. Auch wenn auf einem Firmengelände kein explizites Cannabis-Verbot gilt, gilt es, zuallererst zu überprüfen, ob überhaupt alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden können.
In Sichtweite oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern zu Einrichtungen und öffentlichen Plätzen, die vor allem von Kindern und Jugendlichen besucht werden – etwa Kitas, Schulen oder Spielplätze –, ist der Cannabis-Konsum z. B. verboten.
🔹 Arbeitssicherheit hat Vorrang🔹
Mit Cannabis verhält es sich ähnlich wie mit Alkohol: Wie stark die Wirkung ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab und lässt sich kaum vorhersagen. Da jeder Arbeitnehmer dafür verantwortlich ist, seine Arbeit so auszuführen, dass er dabei niemanden gefährdet, birgt Cannabis-Konsum während der Arbeitszeit immer ein doppeltes Risiko: Eines für die Arbeitssicherheit und eines für den Versicherungsschutz.
Darüber hinaus hat der Arbeitgeber eine sogenannte Fürsorgepflicht: Es ist seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass niemand zu Schaden kommt – weder die Mitarbeiter noch Dritte, die von unsachgemäß ausgeführten Arbeitsabläufen betroffen sein könnten. Aus diesem Grund gibt es in vielen Betrieben inzwischen klare Regelungen zum Thema Cannabis.
🔹 Im Zweifel macht der Arbeitgeber die Regeln🔹
Arbeitgeber haben das Recht, auf dem Firmengelände einzelne Verbotszonen einzurichten oder das Mitführen und Rauchen von Cannabis grundsätzlich zu verbieten. In Unternehmen mit Betriebsrat kann der Arbeitgeber das aber nicht im Alleingang beschließen: Auch der Betriebsrat muss einem Cannabis-Verbot zustimmen.
Besteht im Unternehmen ein Cannabis-Verbot, kann auf einen Verstoß eine Abmahnung folgen. Wiederholte Zuwiderhandlung kann sogar eine Kündigung rechtfertigen.
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