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Ausbildungsgarantie

Lehrstellen? Bitte melden – denn das bedeutet die Ausbildungsgarantie für Unternehmen

Ab dem 1. August 2024 gibt es für angehende Azubis in Deutschland eine Ausbildungsgarantie. Obwohl die erst im kommenden Jahr in Kraft tritt, sollten Ausbildungsbetriebe schon im Sommer 2023 daran denken, ihre aktuell offenen Lehrstellen der Bundesagentur für Arbeit zu melden – denn sonst bleiben im Herbst 2024 womöglich Ausbildungsplätze in der Region unbesetzt.

Wie funktioniert die Ausbildungsgarantie?

Die Ausbildungsgarantie soll dazu beitragen, jungen Menschen in Deutschland einen schnellen Start in die Ausbildung zu ermöglichen. Fehlt es in einer Region an Lehrstellen, weil z.B. auf wenige Ausbildungsbetriebe eine hohe Zahl an Schülerinnen und Schülern kommt, wird in Zukunft die Agentur für Arbeit bzw. das zuständige Jobcenter eine sogenannte „außerbetriebliche Berufsausbildung“ ermöglichen.

Der theoretische Teil findet auch bei der außerbetrieblichen Berufsausbildung in der Berufsschule statt, doch den praktischen Anteil, der üblicherweise im Ausbildungsbetrieb vermittelt wird, übernimmt hier ein lokaler Bildungsträger. Wer eine solche Berufsausbildung absolviert, soll in derselben Zeit – also in 24 bis 42 Monaten – dieselbe Qualifikation erreichen können wie in der klassischen Berufsausbildung im Betrieb.

Warum sollten Ausbildungsbetriebe schon 2023 ihre offenen Lehrstellen melden?

Die klassische Berufsausbildung im Betrieb soll auch weiterhin der Regelfall sein – immerhin erwerben Azubis in diesem Modell nicht nur die für ihren künftigen Beruf erforderlichen Kompetenzen, sondern lernen auch den Arbeitsalltag in ihrer Branche kennen. Aus diesem Grund soll die Ausbildungsgarantie erst dann greifen, wenn in einer Region „erhebliche Unterversorgung“ bei den Lehrstellen gegeben ist.

Das bedeutet ganz konkret, dass auf 100 betriebliche Ausbildungsplätze 110 oder mehr Bewerberinnen und Bewerber kommen. Ob in einer Region eine solche Unterversorgung vorliegt, ermittelt die Agentur für Arbeit – allerdings auf Grundlage der Zahlen aus dem Vorjahr. Und genau hier wird es knifflig, denn diese Datengrundlage umfasst natürlich nur die Lehrstellen, die bei der Agentur für Arbeit angemeldet wurden.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass auch die Ausbildungsbetriebe in der Region Neckar-Alb bis zum 30. September 2023 bei der @Bundesagentur für Arbeit anmelden, wie viele Lehrstellen aktuell bei ihnen offen sind: Sonst kann ein verzerrtes Bild entstehen, das Engpässe vorgaukelt, wo eigentlich noch ausreichend Lehrstellen zur Verfügung stünden.

💡 GEA-Leser wissen mehr! Mehr Tipps und Themen aus der Region Neckar-Alb finden Sie im aktuellen Top Arbeitgeber Magazin – und natürlich im Reutlinger General-Anzeiger.

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