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Was bedeutet eigentlich Vertrauensarbeitszeit?

Vertrauensarbeitszeit zählt schon seit langem zu den beliebtesten Arbeitszeitmodellen. Kein Wunder: Immerhin ermöglicht sie maximale Flexibilität im Arbeitsalltag. Aber wie funktioniert das eigentlich in der Praxis? Was unterscheidet Vertrauensarbeitszeit von Gleitzeit – und fällt bei der Arbeit auf Vertrauensbasis die Zeiterfassung automatisch weg?

Das Team von REGIOALBJOBS.de hat drei der häufigsten Fragen zum Thema Vertrauensarbeitszeit für Sie beantwortet.

1. Was unterscheidet Vertrauensarbeitszeit von „klassischer“ Gleitzeit?

Beide Modelle ermöglichen flexible Zeiteinteilung im Arbeitsalltag, allerdings in unterschiedlichem Ausmaß. Im klassischen Gleitzeitmodell kann der Arbeitnehmer zumeist bestimmen, wann sein Arbeitstag beginnt und endet. Bei der Zeiteinteilung gibt es aber die vom Arbeitgeber festgelegte Kernzeit zu beachten, um die herumgeplant werden muss. Bei der Vertrauensarbeitszeit fällt diese Kernzeit weg: Hier dürfen alle Stunden – innerhalb eines gewissen Rahmens – frei gelegt werden.

2. Wie frei ist die Einteilung der Arbeitszeit?

Wer Vertrauensarbeitszeit hat, kann sich seine Arbeitszeit weitestgehend frei einteilen– vorausgesetzt, er hält drei wichtige Vorgaben ein:

  • Aufgaben müssen termingerecht erfüllt werden. Ist eine E-Mail dringend, muss sie zeitnah verschickt werden, aber wenn eine Aufgabe nicht eilt, kann sie genauso gut am Vormittag wie am späten Abend erledigt werden.
  • Die im Arbeitsvertrag vereinbarten Stunden müssen erbracht werden. Ist z.B. eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden vereinbart, müssen diese aber weder gleichmäßig noch auf feste Arbeitstage verteilt werden: Hauptsache, die Summe stimmt am Ende.
  • Der Arbeitnehmer hält die gesetzlichen Vorgaben zu den Arbeitszeiten selbstständig ein. Das bedeutet, dass auch in Vertrauensarbeitszeit maximal zehn Stunden pro Tag gearbeitet werden dürfen und spätestens nach sechs Stunden eine Pause fällig ist.
 

3. Schließen sich Vertrauenszeit und Zeiterfassung gegenseitig aus?

Keineswegs: Zeiterfassung lässt sich auch mit Vertrauensarbeitszeit kombinieren, etwa mit Apps oder digitalen Stechuhren, über die sich Arbeitnehmer flexibel und von überall her einloggen können. Die freie Zeiteinteilung leidet nicht unter einem solchen System und gleichzeitig haben alle Beteiligten mehr Sicherheit, weil klar ist, dass die vereinbarten Arbeitsstunden geleistet und die gesetzlichen Vorgaben zu Arbeits- und Pausenstunden eingehalten werden.

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