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Warnstreik im ÖPNV: Drei Dinge, die Pendler wissen sollten

Die neue Tarifrunde läuft und das bedeutet: Wer zur Arbeit pendelt, sollte die Nachrichten genau im Blick behalten. Am vergangenen Dienstag und Mittwoch legten Busstreiks in Reutlingen und Tübingen den öffentlichen Nahverkehr still – und auch für die kommenden Wochen ist mit weiteren Warnstreiks zu rechnen. 

Damit Sie genau wissen, was Pendler auf dem Weg zur Arbeit bei Streik im ÖPNV beachten sollten, haben wir uns die wichtigsten Regeln und Pflichten für diesen Fall ein wenig genauer angeschaut.

1. Ein Busstreik kann sehr plötzlich kommen 🗓

Auch wenn es gerade im ÖPNV aus Rücksicht auf Pendler meist anders gehandhabt wird, muss ein Warnstreik nicht innerhalb einer bestimmten Frist angekündigt werden. Deshalb kann es durchaus sein, dass der Vorlauf, mit dem z. B. ein Busstreik angekündigt wird, auch mal ausgesprochen kurz ausfällt. Wer als Pendler auf den ÖPNV angewiesen ist, sollte daher zumindest bis zum Ende der Tarifverhandlungen regelmäßig einen Blick in die regionalen Nachrichten werfen, etwa in den Reutlinger General-Anzeiger.

🚗 2. Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer 🚲

Grundsätzlich gilt: Jeder muss selbst dafür Sorge tragen, dass er pünktlich am Arbeitsplatz ist. Rein rechtlich betrachtet gibt es daher keinen Grund, nicht zur Arbeit zu erscheinen, nur weil kein Bus fährt. Im Fall eines Streiks im ÖPNV könnte sich der Arbeitnehmer darauf berufen, dass die Mitarbeiter eben kreativ werden und z. B. auf Fahrrad oder Fahrgemeinschaft ausweichen müssen.

In der Praxis wird das aber zum Glück meist flexibel gehandhabt. Wer von einem Warnstreik im ÖPNV betroffen ist, kann oft aus dem Homeoffice arbeiten, die fehlenden Stunden auf andere Arbeitstage umverteilen – oder schlimmstenfalls einen kurzfristigen Urlaubstag einlegen. Wichtig ist dabei allerdings, dass die Möglichkeiten möglich mit den Vorgesetzten besprochen werden. Das bringt uns zu unserem dritten Thema …

📞 3. Wer es nicht zur Arbeit schafft, muss sich melden ☎️

Unangekündigte Abwesenheit und Verspätungen sind Gründe für eine Abmahnung – und in bestimmten Fällen kann dafür sogar der Lohn gekürzt werden. Um das zu vermeiden, ist es ratsam, im Fall eines Bus- oder Bahnstreiks so früh wie möglich Kontakt zum direkten Vorgesetzten aufzunehmen. So sorgen Sie erstens für Transparenz und können zweitens auch abklären, ob es für den Tag des Streiks eventuell auch eine Alternative zur Anwesenheit am Firmensitz geben könnte.

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