BAföG gibt’s nur für Studierende und Azubis? Von wegen! Wer sich beruflich weiterqualifizieren möchte, kann dafür Aufstiegs-BAföG beantragen.
Wie die Förderung funktioniert und wer sie beantragen kann? Das Team von #REGIOALBJOBS.de hat sich für Sie schlau gemacht. Hier sind Antworten auf drei häufig gestellte Fragen zum Thema Aufstiegs-BAföG – kurz und knackig.
❓ Was ist das Aufstiegs-BAföG überhaupt?
Das Aufstiegs-BAföG ist eine Form der staatlichen Unterstützung für berufliche Fortbildungen, die Fachkräfte in Deutschland beantragen können. Die Förderung soll einerseits die Hälfte der Kosten für die Bildungsmaßnahme decken, andererseits aber auch einen Beitrag zur Finanzierung des Lebensunterhalts leisten – denn wer sich in Voll- oder Teilzeit weiterbildet, muss dafür oft seine Arbeitszeit reduzieren. Darüber hinaus kann im Rahmen das Aufstiegs-BAföG auch eine teilweise Kostenübernahme für die Materialien beantragt werden, die für ein Meisterprüfungsprojekt erforderlich sind.
❓❓ Wer kann Aufstiegs-BAföG beantragen?
Umgangssprachlich wird diese Förderung auch oft als „Meister-BAföG“ bezeichnet. Das ist aber nicht ganz korrekt: Aufstiegs-BAföG gibt es nicht nur für Fachkräfte, die auf die Meisterprüfung hinarbeiten, sondern auch für andere berufliche Höherqualifikationen, z. B. für den Weg zum Techniker oder zum Fachwirt. Im Grunde kann jeder Aufstiegs-BAföG beantragen, der eine abgeschlossene Berufsausbildung hat und sich beruflich weiterqualifizieren möchte. Unter bestimmten Bedingungen können außerdem auch Personen gefördert werden, die zwar keine abgeschlossene Ausbildung, dafür aber mehrjähriger Berufserfahrung mitbringen.
❓❓❓ Muss man Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?
Ähnlich wie beim „klassischen“ BAföG für Ausbildung oder Studium handelt es sich auch beim Aufstiegs-BAföG um eine Kombination aus einem Zuschuss und einem zinsgünstigen Darlehen. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, das Darlehen schon. Die Rückzahlung wird aber typischerweise in Raten umgesetzt und beginnt auch erst mehrere Jahre nach Ende der Bildungsmaßnahme. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt – etwa den erfolgreichen Abschluss der Qualifikation oder eine Existenzgründung –, kann zudem von Rückzahlungsnachlässen profitieren.
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