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Bald verpflichtend: KI-Kompetenz für Mitarbeiter

Vor rund einem halben Jahr wurde der AI Act verabschiedet, eines der ersten großen Gesetze weltweit, das auf die systematische Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI) abzielt. Und obwohl viele der im AI Act verankerten Vorschriften von den EU-Mitgliedsstaaten erst bis Mitte 2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, gibt es doch ein paar Regeln, die schon deutlich früher in Kraft treten.

Eines davon betrifft die Fähigkeiten zum sicheren Umgang mit KI-basierten Anwendungen: Dass Mitarbeiter die mitbringen, müssen Arbeitgeber nämlich ab Februar 2025 sicherstellen.

🤖 Was sieht der AI Act vor?

Die Regelung, die Arbeitgeber ab dem 2. Februar 2025 dazu verpflichtet, die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter auf den Prüfstand zu stellen, findet sich in Artikel 113a des AI Acts. „Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen“, heißt es hier, „um nach bestem Wissen und Gewissen sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen“. 

Aber was bedeutet das ganz konkret? Nun, zunächst können wir mit Blick auf den Gesetzestext festhalten, dass es nicht um alle Arbeitnehmer geht, sondern ausschließlich um die, die im Arbeitsalltag mit KI zu tun haben. Das sind zwar inzwischen ganz schön viele von uns, aber wie bei allen Qualifikationen gilt: Wer nicht mit der Maschine arbeitet, muss sich auch nicht unbedingt damit auskennen.

Wer allerdings mit KI-basierten Anwendungen arbeitet, muss in Zukunft eine gewisse KI-Kompetenz mitbringen. Ist die nicht vorhanden, kann der Arbeitgeber haftbar gemacht werden, wenn infolge des KI-Einsatzes etwas schief geht.

🤖 Was umfasst KI-Kompetenz?

Auf diese Frage gibt der AI Act keine klare Antwort: Hier heißt es nur, dass bei der Beurteilung der KI-Kompetenz zum einen die technischen Kenntnisse sowie die Erfahrung der Mitarbeiter und zum anderen der Kontext, in dem die KI im Unternehmen zum Einsatz kommt, berücksichtigt werden sollen. Das leuchtet auch ein: Je nachdem, um welche KI-basierte Anwendung es geht, setzt ein kompetenter Umgang mit der Technologie ganz unterschiedliches Know-how voraus.

Für Arbeitgeber bedeutet das allerdings, dass es jetzt höchste Zeit ist, sich eingehend mit der Frage zu beschäftigen, wie und wofür sie KI überhaupt nutzen: Wer setzt KI im Unternehmen ein – und welche möglichen Risiken gehen damit einher, die das Team im Blick behalten muss? Tatsächlich kann es ein guter Startpunkt für die Entwicklung betriebsinterner KI-Richtlinien sein, diese Prozesse einmal gründlich zu dokumentieren.

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