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Urlaub an Brückentagen: Rechtliche Basics

Maifeiertag, Himmelfahrt, Fronleichnam – dieses Jahr fallen gleich drei Feiertage im frühen Sommer ausgesprochen praktisch. Wer ein wunderbar langes Wochenende genießen will, braucht hier nur ein, zwei Urlaubstage zu investieren.

Aber was, wenn zu viele Kollegen gleichzeitig auf diese Idee kommen? Hier sind drei wichtige Informationen für die Urlaubsplanung im Sommer 2025.

🔹#1: Wer zuerst kommt, mahlt (üblicherweise) zuerst.🔹

In den meisten Unternehmen werden die Urlaubsanträge nach Eingang bearbeitet. Wer frühzeitig ein langes Wochenende einplant, hat daher meist die besten Chancen. Gerade bei Brückentagen kann das ein wichtiger Faktor sein, denn: Je mehr Kollegen auf dieselbe Idee kommen, desto stärker sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass am Ende alle frei haben. 

Ist der Urlaub einmal genehmigt, kann das aber nicht einfach so rückgängig gemacht werden. Dafür braucht es extrem gute Gründe – und solange die Lage unangenehm, aber nicht existenzbedrohlich ist, ist selbst akuter Personalmangel kein Argument.

🔹#2: Soziale Aspekte spielen bei der Vergabe von Brückentagen eine Rolle.🔹

Haben zu viele Kollegen für denselben Zeitraum Urlaub eingereicht, kann es sein, dass der Arbeitgeber eine Entscheidung treffen muss: Wer bekommt frei und wer hält den Laden am Laufen? In solchen Situationen spielen meist soziale Faktoren eine wichtige Rolle. 

Die meisten Arbeitgeber achten z.B. darauf, dass Mitarbeiter mit Kindern, die an einem Brückentag kita- bzw. schulfrei haben, sich diese Tage auch frei nehmen können – allein schon deshalb, weil es sonst mit der Kinderbetreuung knifflig wird. Genauso wichtig ist aber auch, wer im betreffenden Jahr schon wie viel Urlaub hatte. Am Ende soll ja nicht ein Kollege alle Brückentage bekommen und anderer gar keinen.

🔹#3: In manchen Branchen und Betrieben werden Brückentage selten vergeben.🔹

Grundsätzlich können Arbeitnehmer eingehende Urlaubsanträge nämlich ablehnen, wenn diese nicht mit betrieblichen Belangen vereinbar sind. So kann es z.B. sein, dass in Gastronomiebetrieben, bei Event-Veranstaltern oder in Freizeiteinrichtungen, bei denen ja gerade an Brückentagen mehr los ist als sonst, das ganze Team gebraucht wird.

Der Feiertag bleibt dann natürlich frei, sofern nicht anders vereinbart. Wer sich dazu bereit erklärt, an diesem Tag den Betrieb am Laufen zu halten, bekommt dafür einen sogenannten Ersatzruhetag, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss.

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