
Das Diensthandy mit in den Urlaub nehmen, nur für den Fall der Fälle? Das sollten Sie besser mit Ihrem Vorgesetzten besprechen – und mit der IT.
Eines gleich vorweg: Ob Sie Ihr Diensthandy im Urlaub dabei haben und ob Sie Anrufe annehmen, die in dieser Zeit eingehen, ist Ihre Entscheidung. Grundsätzlich gilt nämlich, dass Arbeitnehmer im Urlaub nicht erreichbar sein müssen, sofern es keine anderslautende Vereinbarung gibt. Wer jedoch mit einem Diensthandy auf Reisen gehen will – z.B. weil es auch für private Zwecke benutzt werden darf –, sollte sich im Vorfeld gut informieren.
Hier sind drei Fragen, die Sie sich (und anderen) unbedingt stellen sollten.
🔹Frage #1: Darf mein Diensthandy ins Ausland?🔹
Wer eine Auslandsreise plant – ganz gleich, ob es sich um den nächsten Urlaub oder eine Dienstreise handelt –, sollte frühzeitig klären, ob es Regelungen für die Mitnahme von Geräten gibt, die dem Unternehmen gehören. Um sensible Firmen- und Kundendaten zu schützen, kann es nämlich sein, dass Sie in manche Länder keine Geräte mitführen dürfen, die Zugriff auf Intranet oder E-Mails ermöglichen.
Wer sein Diensthandy in den Urlaub mitnehmen will, sollte daher zunächst die Grundlagen klären. Darf dieses Gerät überhaupt ins Ausland, auch wenn Sie nicht auf Dienstreise sind – und wenn ja: gelten für Ihr Reiseziel besondere Regeln?
🔹Frage #2: Wie muss mein Diensthandy gesichert sein?🔹
Offene WLAN-Verbindungen, wie sie oft in Hotels, Cafés und übrigens auch in vielen Zügen verfügbar sind, können eine enorme Sicherheitslücke bedeuten. Wer sich mit dem Handy in ein solches Netz einklinkt und dabei nicht auf ein Virtual Private Network – kurz: VPN – setzt, kann nicht ausschließen, dass sich Cyberkriminelle Zugriff auf die übertragenen Daten verschaffen.
Bevor Sie die erste Reise mit einem neuen Diensthandy antreten, sprechen Sie daher besser mit der IT: Ist bereits ein VPN-Client vorinstalliert? Und gibt es weitere Sicherheitsvorkehrungen, die Sie während Ihrer Reise nutzen sollten?
🔹Frage #3: Was, wenn mein Diensthandy abhanden kommt?🔹
Es muss ja nicht einmal Diebstahl sein: Auch ein Koffer, der nach einer Flugreise nicht mehr auffindbar ist, kann zum Problem werden, wenn sich darin ein Dienstgerät befindet. Darüber hinaus ist auch ein Unfall nie auszuschließen. Was, wenn Ihnen das Diensthandy aus der Hand fällt und zu Bruch geht, während Sie damit im Urlaub sind?
Die Antworten auf diese Fragen sollten Sie sich am besten schriftlich geben lassen. Damit ist zum einen die Frage der Haftung im Verlust- bzw. Schadensfall geklärt. Und zum anderen wissen Sie, was zu tun ist, falls tatsächlich je ein Gerät abhanden kommen sollte.
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